Leeraktien

Leeraktien
nicht voll eingezahlte Aktien einer AG, bei der auch voll eingezahlte Aktien vorhanden sind. Sind L. vorhanden, werden, falls die Satzung nichts anderes bestimmt, vom Gewinn zunächst 4 Prozent auf die eingezahlten Beträge ausgeschüttet, der Rest wird nach dem Nennwert der Aktien gleichmäßig verteilt (§ 60 AktG).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Leeraktien — Leerakti|en,   Aktien einer AG, auf die die Einlagen nicht voll geleistet sind, bei gleichzeitigem Vorhandensein voll eingezahlter Aktien …   Universal-Lexikon

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