- Leeraktien
- nicht voll eingezahlte Aktien einer AG, bei der auch voll eingezahlte Aktien vorhanden sind. Sind L. vorhanden, werden, falls die Satzung nichts anderes bestimmt, vom Gewinn zunächst 4 Prozent auf die eingezahlten Beträge ausgeschüttet, der Rest wird nach dem Nennwert der Aktien gleichmäßig verteilt (§ 60 AktG).
Lexikon der Economics. 2013.